Glossar

Lärmschutz

Mit der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Form des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist Lärmschutz Teil der Bundespolitik. Als Lärmschutz werden alle Maßnahmen bezeichnet, die Lärm reduzieren oder bekämpfen. Als wichtige Instrumente des Lärmschutzes nennt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) die Lärmkarten und Lärmaktionspläne, die Aufgabe der Kommunen sind. Während die Lärmkarten alle Gebiete mit besonders hohem Umgebungslärm definieren, beinhalten die Lärmaktionspläne auf den Lärmkarten aufbauende Maßnahmen zur Lärmbekämpfung. Je nach Art der Lärmquelle können die Schutzmaßnahmen sehr unterschiedlich sein – zum Beispiel Lärmwände im Straßenverkehr oder Gehörschutz für Baustellenmitarbeiter. Gesetzliche Vorschriften für den Lärmschutz ergeben sich aus unterschiedlichen Regelungen und Gesetzen – beispielsweise der Sportanlagenlärmschutzverordnung oder der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Auch Vermieter müssen Sorge tragen, dass Mieter ihre Wohnung mängelfrei nutzen können. Das umfasst Lärmschutzmaßnahmen wie eine ordnungsgemäße Trittschalldämmung oder das Vorgehen gegen Ruhestörungen.