Lärmaktionspläne sind Maßnahmenkataloge von Kommunen, die auf die Reduzierung von Umgebungslärm und die Erhaltung besonders ruhiger Gebiete innerhalb der Gemeinde abzielen. Lärmaktionspläne werden bei weiteren Entscheidungen, beispielsweise in infrastrukturellen und umweltpolitischen Belangen, berücksichtigt. Die gesetzliche Grundlage bildet die „Umgebungslärmrichtlinie“, die 2002 von der Europäischen Union erlassen wurde. Zunächst wird der Umgebungslärm gemessen und in sogenannte Lärmkarten eingetragen, um anschließend entsprechende Maßnahmen für die Lärmaktionspläne zu entwickeln.
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