Glossar

Lärm, subjektive Wahrnehmung

Ob ein Geräusch als Lärm oder gar als Belästigung wahrgenommen wird, hängt nicht nur von der Art, Lautstärke und Uhrzeit ab, sondern stark von persönlichem Empfinden. So reagieren einige Menschen grundsätzlich empfindlicher auf Geräusche und Lärm, andere nur in bestimmten Situationen – beispielsweise bei Krankheit oder privatem/beruflichem Stress. Insbesondere im Wohnumfeld wird Lärm als störend empfunden und ist nicht selten Grund für Streitigkeiten und Gerichtsprozesse. Um die Lärmbelästigung „nachzuweisen“, haben sich in der Mietpraxis sogenannte Lärmprotokolle etabliert, auf denen Mieter Art, Uhrzeit und Dauer des Lärms notieren. Vermieter sollten Beschwerden ihrer Bewohner gegen Lärm ernstnehmen, da sie im Zweifelsfall sogar zur Mietminderung berechtigen (bspw. Lärmbelästigung durch Baumängel, fehlende Trittschalldämmung). Abhängig von der Art der Lärmbelästigung können Vermieter den Lärmverursacher abmahnen oder ihm fristlos/ordentlich kündigen.