Das Nachbarschaftsrecht bzw. das Nachbarrechtsgesetz der einzelnen Bundesländer regelt in Verbindung mit anderen Bestimmungen wie etwa der Landesbauordnung das Verhältnis zwischen Grundstückseigentümern als Nachbarn. Eines der wichtigsten Gebote des Gesetzes ist die gegenseitige Rücksichtnahme, sodass man stets die Interessen des Nachbarn zu berücksichtigen hat. Gleichzeitig muss man im täglichen Miteinander gewisse Beeinträchtigungen hinnehmen. Das gilt auch für die Verursachung und Akzeptanz von Lärm. Welche Art von Lärm, in welcher Lautstärke und Regelmäßigkeit sowie zu welcher Tageszeit zu akzeptieren ist, ist vom Einzelfall abhängig.
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