Glossar

LAbfG (Landesabfallgesetz)

Das Landesabfallgesetz definiert den Umgang mit Abfällen. Dabei stehen die Vermeidung und Verwertung von Abfällen an oberster Stelle, um die Ressourcen zu schützen. Das Landesabfallgesetz umfasst vier große Aspekte: Richtlinie zu Verpackungen, Richtlinie zu Mülldeponien, Abfallrahmenrichtlinie und die Richtlinie zu Batterien, Akkumulatoren und Altfahrzeugen.