Das Landesabfallgesetz definiert den Umgang mit Abfällen. Dabei stehen die Vermeidung und Verwertung von Abfällen an oberster Stelle, um die Ressourcen zu schützen. Das Landesabfallgesetz umfasst vier große Aspekte: Richtlinie zu Verpackungen, Richtlinie zu Mülldeponien, Abfallrahmenrichtlinie und die Richtlinie zu Batterien, Akkumulatoren und Altfahrzeugen.
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