Das Landesabfallgesetz definiert den Umgang mit Abfällen. Dabei stehen die Vermeidung und Verwertung von Abfällen an oberster Stelle, um die Ressourcen zu schützen. Das Landesabfallgesetz umfasst vier große Aspekte: Richtlinie zu Verpackungen, Richtlinie zu Mülldeponien, Abfallrahmenrichtlinie und die Richtlinie zu Batterien, Akkumulatoren und Altfahrzeugen.