Glossar

Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

Ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben ist ein Handelsbrauch, welcher nicht im Gesetz verankert ist, aber mittlerweile zum Gewohnheitsrecht gehört. Demnach gilt der Inhalt eines durch einen Kaufmann versandten Geschäftsbriefes vom Vertragspartner als angenommen, wenn kein unverzüglicher Widerspruch erfolgt.

Das kaufmännische Bestätigungsschreiben stellt somit eine Ausnahme im Rechtsverkehr dar, denn es stützt sich auf den Grundsatz „wer schweigt, scheint zuzustimmen“.