Der Kauffall ist ein Begriff u. a. der Gutachterausschüsse und beschreibt den Kauf einer Immobilie. Die Gutachterausschüsse dokumentieren jeden Kauf bzw. Verkauf für ihre Immobilienmarktberichte. Die Daten über die Kauffälle erhalten die Gutachterausschüsse von den Notaren, die nach § 19 Baugesetzbuch (BauGB) zur Weitergabe jeder beurkundeten Abschrift eines Kauffalles verpflichtet sind.
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