Als Kartell wird der Zusammenschluss zweier Firmen bezeichnet, die entweder als Anbieter oder Nachfrager auf dem Markt durch ihren Zusammenschluss einen Wettbewerbsvorteil erzielen wollen. Bis auf wenige Ausnahmen sind Kartelle verboten. Existierende Kartelle unterliegen einer stetigen Überwachung seitens des Bundeskartellamtes.
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