Verstößt ein Vermieter gegen die Kappungsgrenze, nach der die Mieterhöhung innerhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht mehr als 20 Prozent innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren überschreiten darf, muss der Mieter der Erhöhung nicht zustimmen. Die Kappungsgrenze bei einer Mieterhöhung ist in § 558 Absatz 3 BGB gesetzlich geregelt. Ziel dieses Gesetzes ist es, einen zu rasanten Anstieg der Mieten, welche bisher unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmieten lagen, zu vermeiden.
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