Glossar

Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ist eine inländische Investmentgesellschaft, die im Auftrag von Anlegern Sondervermögen, wie beispielsweise Wertpapiere, Grundstücke oder Immobilien, am Kapitalmarkt gewinnbringend verwaltet. Im Allgemeinen wird sie auch als Fondsgesellschaft bezeichnet. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft löste begrifflich die Kapitalanlagegesellschaft ab, nach dem das Investmentgesetz (InvG) in 2013 in das Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) übernommen wurde. § 17 KAGB definiert den Geschäftsbetrieb der Kapitalverwaltungsgesellschaft auf die Portfolioverwaltung und das Risikomanagement.

Wenngleich Kapitalverwaltungsgesellschaften ihren Sitz im Inland haben müssen, dürfen sie sowohl nationale als auch europäische und internationale Vermögenswerte betreuen. Zu den Aufgaben der Kapitalverwaltungsgesellschaft gehören die Risikobewertung, Investitionsentscheidung und das Risikomanagement. Kapitalverwaltungsgesellschaften müssen im Maße des Gesetzes handeln und sich für die Einhaltung der gegebenen Richtlinien verantwortlich. Kontrolliert werden sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).