Glossar

Kapitalnachweis

Wer eine Immobilie erwerben möchte, muss in der Regel vor der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags dem Verkäufer oder Immobilienmakler einen Kapitalnachweis vorlegen. Damit bestätigt der Käufer, dass er über das nötige Kapital verfügt, die Immobilie zu kaufen. Dazu reicht beispielsweise ein aktueller Kontoauszug oder die Finanzierungsbestätigung der Bank, wenn die Immobilie mit Fremdkapital finanziert wird.

Verweigerung eines Kapitalnachweises

Sollte der Kaufinteressent trotz Nachfrage keinen Kapitalnachweis vorlegen, sollten private Verkäufer vom dem Verkauf zurücktreten. Immobilienmakler haben dann sogar die Pflicht nach dem Geldwäschegesetz, den Verdacht an die zuständige Staatsanwaltschaft zu melden. Das gilt ebenfalls für den Fall, dass der Kaufinteressent eine Finanzierungsbestätigung einer Bank vorlegt, die ihren Sitz in einem sogenannten „Steuerparadies“ hat.