Glossar

Kapitallebensversicherung

Eine Kapitallebensversicherung oder kapitalbildende Lebensversicherung ist eine Mischform aus Geldanlage und Todesfallabsicherung. Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht verstorben, spricht man vom Erlebensfall und er erhält die Ablaufleistung, dh. er erhält die garantierte Erlebensfallsumme zzgl. eventueller Überschüsse. Tritt der Todesfall ein, wird die vereinbarte Todesfallsumme an den bezugsberechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt.