Die Kapitalertragsteuer ist bei Privatpersonen eine besondere Form der Einkommensteuer, bei juristischen Personen wie Kapitalgesellschaften eine Körperschaftsteuer. Sie wird als KapErtSt, KapSt, KapEST oder KESt abgekürzt und auf bestimmte Kapital-Einkünfte erhoben. Dazu zählen beispielsweise Gewinne aus Grundschulden, Hypotheken und Sparbüchern.
Da die Kapitalertragsteuer als Quellensteuer gilt, bedeutet das: Die Quelle des Kapitalertrags entrichtet die Steuerabgaben direkt an das zuständige Finanzamt. Erzielt beispielsweise ein Sparer Zinsgewinne aus einem Sparbuch, so führt seine Bank die zu zahlenden Steuerbeträge ab. Zusätzlich fallen noch der Solidaritätszuschlag (“Soli”) und evtl. Kirchensteuer (KiSt) an.
Die Kapitalertragsteuer liegt aktuell bei 25%, eine Ausnahme sind Gewinne auf Gewerbebetriebe. Hier liegt der Steuersatz bei 15%.
Die Abgaben auf Kapitalerträge für Privatpersonen sind:
• 25% KapSt
• zzgl. 5,5% “Soli”
• zzgl. 8% oder 9% KiSt (je nach Bundesland)
Die KESt entfällt, wenn der Gewinn unter der Steuerfreibetrag-Grenze liegt. Dieser sogenannte Sparer-Pauschbetrages beträgt derzeit 801 Euro im Jahr, bei zusammen veranlagten Personen (beispielsweise Ehepartnern) 1.602 Euro im Jahr.