Glossar

Kapitalanlagegesellschaften

Der Begriff der Kapitalanlagegesellschaften wurde in § 2 Investmentgesetz (InvG) als inländische Investmentgesellschaften definiert, die für ihre Anleger nach Maßstab des Gesetzes und der vereinbarten Bedingungen Sondervermögen wie Wertpapiere, Grundstücke und Immobilien verwalten. Mit Außerkrafttreten des Gesetzes zum 22. Juli 2013 gingen die Bestimmungen in das Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) über, das Kapitalanlagengesellschaften nun als Kapitalverwaltungsgesellschaften bezeichnet.

Die Investmentgesellschaften bieten in der Regel Leistungen in den Bereichen Investmentverwaltung, Risikomanagement und Vertrieb an. Ziel ist es, das Investmentvermögen der Anlieger möglichst gewinnbringend anzulegen. Dabei ist sie für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen verantwortlich. Ihren Umsatz machen Kapitalanlagegesellschaften in Form von Transaktions- und Verwaltungskosten, die die Anleger entrichten müssen.