Glossar

Kamin

Ein Kamin ist eine offene, wenn nur durch Glas- oder Gitterwände abgetrennte Feuerstelle im Wohnraum, die zum Verfeuern von Festbrennstoffen wie Holz oder Torf genutzt wird. In erster Linie dient der Kamin der Beheizung des Wohnraumes und ggf. weiterer, anliegender Räume. Er wird aber auch aus dekorativen Gründen eingebaut. Ein Kamin wird als Teil des Gebäudes definiert, während ein Ofen als geschlossener Feuerraum oft frei im Raum steht und nicht Teil des Bauwerks ist. Dass die Unterteilung aber schwierig ist, zeigen allein die Begriffsbezeichnungen „Kachelofen“ und „Kaminofen“.

Immobilien mit Kaminen sind durchaus beliebt. Vermieter und Bewohner sind aber gleichermaßen dazu angehalten, auf die geltenden Brand- und Sicherheitsbestimmungen zu achten. So müssen Vermieter für die regelmäßige Wartung des Kamins und Schornsteins sorgen und Mieter für eine ordnungsgemäße Nutzung.

Wer übernimmt die Wartungskosten des Kamins?

Der Vermieter muss alle Kosten (Wartung, Schornsteinfeger) des Kamins übernehmen. Dies zumindest dann, wenn der Kamin vom Vermieter gestellt wird. Allerdings können einige Kosten als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Lässt der Mieter einen Kamin einbauen, so muss dieser alle Kosten übernehmen. Ferner benötigt der Mieter die Erlaubnis des Vermieters und eine offizielle Erlaubnis des zuständigen Schornsteinfegers.

Besuche vom Schornsteinfeger zur Überprüfung des Kamins erfolgen regelmäßig. Der Mieter muss hierzu Zugang zum Kamin gewähren.

Was tun, wenn der Kamin nicht funktioniert?

Sofern der Kamin als Heizung fungiert, hat der Mieter ein Recht auf Mietminderung, wenn der Kamin nicht funktioniert. Dies jedoch nur in den Wintermonaten. Bei einem dekorativen Kamin, bei dem das Heizen der Wohnung nicht im Vordergrund steht, ist keine Mietminderung möglich.