Nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) ist der Vermieter verpflichtet, die Heizkosten nach Verbrauch abzurechnen. Bei Heizanlagen mit Verdunstungsröhrchen gestaltet sich dies mitunter schwierig, weil die Flüssigkeit in den Messröhrchen auch dann verdunstet, wenn die Heizung nicht in Betrieb ist. Um dieser Problematik vorzubeugen, befüllen die Hersteller die Messröhrchen mit mehr Flüssigkeit – der sogenannten Kaltverdunstungsvorgabe.
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