Glossar

Kakerlaken

Kakerlaken, auch bekannt als Küchenschaben, sind eine Schädlingsart, die sich bevorzugt in menschlichen Behausungen aufhält. Handelt es sich um laufende Kosten, kann der Vermieter die Schädlingsbekämpfung auf die Mieter umlegen. Dies ist bei einer dauerhaften Vorbeugung der Fall. Werden Schädlinge wie Kakerlaken einmalig beseitigt, ist der Vermieter allein zahlungspflichtig, solange er rechtzeitig durch den Mieter informiert wurde und es keinerlei eindeutige Nachweise für das Verschulden des Schädlingsbefalls durch den Mieter gibt.