Die Abkürzung KaB steht für den Begriff „Kunst am Bau“. Danach verpflichtet sich der deutsche Staat als Bauherr, etwa 1% der Baukosten öffentlicher Bauten für Kunstwerke zu verwenden. Die Kunstist dabei entweder direkt mit dem Bauwerk verbunden oder befindet sich auf dem dazugehörenden Grundstück. Neben dem Staat setzen auch manche private Bauherren Kunst am Bau um.
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