Glossar

K/Kt

Die Abkürzung K/Kt steht für den Begriff „Kaution“. Zu Beginn eines Mietverhältnisses kann der Vermieter vom Mieter eine Kaution als Sicherheit für eventuell anfallende Schäden, Zahlungsausfälle und Betriebskostennachzahlungen verlangen. Die Kaution darf bis zu drei Netto-Kaltmieten betragen. Die Kaution wird üblicherweise auf ein Mietkautionskonto überwiesen, sie kann aber auch bar ausgehändigt werden oder in Form einer Bürgschaft oder durch Wertpapiere erfolgen.