Die Jastrowsche Formel bietet eine Möglichkeit, in gemeinschaftlichen Testamenten oder Erbverträgen die Geltendmachung von Pflichtansprüchen (§2303 BGB) zu unterbinden. Verstirbt beispielsweise einer von zwei Ehegatten, lässt sich durch die Jastrowsche Formel im Testament regeln, dass der verbleibende Partner zunächst Alleinerbe der Immobilie wird, um diese weiterhin bewohnen zu können. Erst nach Versterben des zweiten Partners erben auch Abkömmlinge der Verstorbenen.
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