Glossar

Jahressperrfrist

Die Jahressperrfrist besagt, dass eine Erhöhung der Miete bis auf die ortsübliche Vergleichsmiete erst dann durch den Vermieter verlangt werden kann, wenn die Miete zu dem Zeitpunkt, in dem die Mieterhöhung eintritt, seit 15 Monaten unverändert war. Seit der letzten Mieterhöhung müssen also mindestens 12 Monate verstrichen sein, zusätzlich hat der Mieter 3 Monate Zeit, um der erhöhten Miete zuzustimmen oder den Mietvertrag zu kündigen und auzuziehen (§558 BGB). Die Jahressperrfrist gilt ebenfalls für das erste Jahr nach Unterzeichnung eines Mietvertrages.