Glossar

Jahreseinkommen (Wohngeld)

Ob jemand Anspruch auf Wohngeld hat, hängt von seinem Jahreseinkommen ab. Nach § 14 Wohngeldgesetz (WoGG) umfasst das Jahreseinkommen alle positiven Einkünfte im Sinne der §§ 13 bis 22 Einkommensteuergesetz (EstG). Da bei der Anspruchsberechtigung auf Wohngeld das Jahreseinkommen des Haushalts geprüft wird, werden die Einkünfte aller Familienmitglieder, die im Haushalt leben, berücksichtigt. Neben dem Arbeitslohn und Einkommen aus selbstständiger Arbeit gelten als positive Einkünfte unter anderem steuerfreie Versorgungsbezüge, Leibrenten, Rentenabfindungen, Ausgleichszahlungen, Unterhaltshilfen, Beihilfen, Bildungszuschüsse und Stipendien sowie Krankentagegelder. Negative Einkünfte des Antragstellers oder des Ehepartners werden bei der Anspruchsprüfung nicht berücksichtigt.