Glossar

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist eine nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und anderen verbindlichen Regelungen aufzustellende Bilanz für ein kaufmännisches Geschäftsjahr sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für dasselbe.
Je nach Unternehmensform ist die Erstellung des Jahresabschlusses verpflichtend und besteht aus unterschiedlichen Bestandteilen. So ist der Jahresabschluss grundsätzlich für alle Kaufleute verpflichtend, jedoch nur wenn ein gewisser Umsatzerlös und Jahresüberschuss zum Abschluss-Stichtag überschritten wurde. Einzelkaufleute sowie Freiberufler sind hiervon in der Regel ausgenommen. Große Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Unternehmen aus dem Finanz- und Versicherungswesen sind außerdem zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses verpflichtet.

Die Grundfunktionen des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss erfüllt in erster Linie zwei Funktionen. Die Dokumentation der Vermögens- und Finanzlage dient dem Unternehmen als Grundlage für künftige Finanzplanungen und Investitionen. Ferner dient der Jahresabschluss als Bemessungsgrundlage für Finanzämter für die Besteuerung. Darüber hinaus verlangen Banken die Vorlage des Jahresabschlusses, um über die Kreditvergabe zu entscheiden.