Glossar

Jahresabrechnung (Wohnungseigentum)

Die Jahresabrechnung für das Wohneigentum ist eine nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zwingend erforderliche Aufstellung aller tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft innerhalb des Wirtschaftsjahres. Nach § 28 WEG ist die Erstellung der Jahresabrechnung Aufgabe des Verwalters. Sie wird durch Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung rechtlich wirksam.

Die Jahresabrechnung umfasst alle Kostenarten, Einzelabrechnungen für die jeweiligen Eigentumswohnungen sowie die gesetzlich vorgeschriebenen bzw. individuell vereinbarten Verteilerschlüssel. Der Verwalter listet lediglich die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben (nach dem Zufluss- bzw. Abflussprinzip) auf. Eventuelle Forderungen oder Verbindlichkeiten sind nicht enthalten. Die Jahresabrechnung stellt zudem die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage dar. Die Zahlungen der Wohnungseigentümer werden als Einnahmen verbucht. Zusätzlich sind auch die geschuldeten Instandhaltungszahlungen anzugeben, nach Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04. Dezember 2009 jedoch weder als Ausgaben noch als sonstige Kosten.