Die Instandsetzung ist Pflicht eines Vermieters, während die Instandhaltung (abzielend auf eingetretene Schäden an der Mietsache) oft auf den Mieter umgelegt wird und werden darf.
Die Instandsetzung ist Pflicht eines Vermieters, während die Instandhaltung (abzielend auf eingetretene Schäden an der Mietsache) oft auf den Mieter umgelegt wird und werden darf.