Glossar

Insolvenz im Gewerberaummietrecht

Wird ein Mieter von Gewerberaum insolvent, kann der Vermieter erst dann Forderungen stellen, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Dann allerdings werden dessen Forderungen aus der Insolvenzmasse getilgt. Meldet ein Vermieter von Gewerberaum Insolvenz an, besteht das Mietverhältnis zunächst weiterhin, wobei mit der Übergabe an einen neuen Inhaber das Mietverhältnis fristgerecht zum ersten Termin gekündigt werden kann.