Glossar

Immissionen

Die Immission bezeichnet den Teil von Lärm-, Strahlung- oder Schmutzeinwirkung auf die Umwelt, der tatsächlich ankommt. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist u.a. geregelt, dass bei Überschreiten der festgelegten Immissionswerte Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Liegen beispielsweise Wohnobjekte in der Einflugschneise eines Flughafens, kann es passieren, dass der dabei entstehende Lärm den vorgegebenen Immissionswert überschreitet und den Einbau von Isolierfenstern notwendig macht. Grundsätzlich besteht die Pflicht bei nicht-genehmigungspflichtigen Anlagen wie z.B. Wohnhäusern, schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren (§§22 ff. BImSchG).