Mit dem Unterzeichnen des Hauptvertrages durch die vom Makler zusammengeführten Parteien entsteht die Pflicht zur Zahlung der Maklerprovision. Diese muss sogar dann gezahlt werden, wenn eine der Parteien das gesetzliche Rücktrittsrecht vom Hauptvertrag in Anspruch nimmt, beispielsweise weil die andere Vertragspartei die im Vertrag definierten Vorgaben nicht angemessen erfüllt hat.
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