Glossar

Hassesche Regel

Die Hassesche Regel besagt, dass eine Quote von drei Prozent der Kostenmiete (Mietzins, der zur vollständigen Deckung der laufenden Kosten am Mietobjekt notwendig ist) als angemessen gilt, um Markttransaktionen erfolgreich zu berechnen. Die drei Prozent werden als Mitte zwischen dem Mangel und dem Überschuss an Wohnungen angesehen.