Glossar

Hartz IV und Miete

Hartz-IV-Empfängern steht eine Übernahme der Mietkosten zu, allerdings unterliegen diese einem Mietspiegel und müssen sich innerhalb der vorgeschriebenen Höchstsätze befinden. Dabei wird je nach Stadt festgelegt, in welcher Höhe die Miete einer Wohnung liegen darf. Wohnt ein Hartz-IV-Empfänger in einer teureren Wohnung, können die Kosten bis zu sechs Wochen (je nach Entscheidung des Sachbearbeiters) getragen werden, jedoch muss eine andere Wohnung gefunden oder die Miete gesenkt werden, ansonsten kann lediglich ein Mietzuschuss bewilligt werden. In Sonderfällen wie bei Schwangeren, Alleinerziehenden, älteren Personen o.ä. können Ausnahmeregelungen bewilligt werden.