Als Handlungsstörer werden Personen bezeichnet, die durch ihr Handeln fremde Rechtsgüter beeinträchtigen. Ein Handlungsstörer könnte beispielsweise ein Nachbar sein, der in den Ruhezeiten Lärmbelästigung (etwa durch Musik oder Rasenmähen) verursacht. Handlungsstörer werden von sogenannten Zustandsstörern unterschieden.
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