Maklerunternehmen können Handelsvertreter für ihren Außendienst einschalten. Dabei wird ein sogenannter Handelsvertretervertrag geschlossen, der beispielsweise die ausschließliche Tätigkeit für nur ein Maklerunternehmen, die Abgabe von Arbeitsprotokollen oder die Einhaltung der Wettbewerbsregeln (u.ä.) enthält.
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