Das Hammerschlags- und Leiterrecht sind Teile des deutschen Nachbarrechts. Gemäß dem Hammerschlagsrecht darf ein Nachbargrundstück betreten werden, um am eigenen Gebäude Reparaturarbeiten durchzuführen. Entsprechend gilt das Leiterrecht für das Aufstellen eines Gerüsts auf dem Nachbargrundstück sowie eventuell auch die zeitweilige Lagerung von benötigtem Material und Geräten. Konkret festgelegt werden die Regelungen in den jeweiligen Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer.
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