Sofern der Makler eine Verletzung seiner Nebenpflichten begeht (beispielsweise Fehlinformationen oder mangelhafte Beratung), muss dieser dafür haften.
Sofern der Makler eine Verletzung seiner Nebenpflichten begeht (beispielsweise Fehlinformationen oder mangelhafte Beratung), muss dieser dafür haften.