Glossar

Haftpflichtversicherung (Immobilienbereich)

Sofern anderen Personen aufgrund eines Hausgrundstückes Schäden entstehen (beispielsweise durch mangelhafte Beleuchtung im oder am Haus oder unterlassenes Streuen bei Glätte), muss der Hausbesitzer dafür haften. Wenn dieser eine Haftpflichtversicherung für seine Immobilie und sein Grundstück abgeschlossen hat, kommt diese für eventuelle Schäden auf.