Glossar

Gutachterausschuss (GA)

Der Gutachterausschuss, kurz GA, ist ein unabhängiges Gremium von Immobiliensachverständigen. Eine seiner wichtigsten Aufgaben ist das Erstellen und Verwalten der Kaufpreissammlung. Die Gutachter erheben hierzu aktuelle Daten zu einem bebauten oder unbebauten Grundstück und ermitteln den Verkehrswert dieser Immobilie. Diese Daten sind in der Kaufpreissammlung aufgeführt und geben, neben weiteren Informationen, Aufschluss über den regionalen Grundstücksmarkt.

Was fällt noch in den Aufgabenbereich des GA?

Auch die Ermittlung der Bodenrichtwerte fällt in die Zuständigkeit regionaler Gutachterausschüsse. Die Werte werden in Bodenrichtwertkarten eingetragen und stellen grafisch den durchschnittlichen Lagewert eines Grundstücks dar.

Der Gutachterausschuss beobachtet zudem den regionalen Immobilienmarkt und die Häufigkeit von Grundstückskäufen. Die Ergebnisse fasst der GA in jährlichen Immobilienmarktberichten zusammen. Die Berichte geben Aufschluss über die Entwicklung des Grundstücksmarktes und die Aufgaben des Ausschusses.

Das Erstellen von Verkehrswertgutachten für bebaute oder unbebaute Grundstücke fallen ebenfalls in das Aufgabengebiet des GA. Die Kosten für ein Gutachten richten sich in der Regel nach dem Verkehrswert der Immobilie. Über die Gebühren und Antragsvorgaben entscheiden die Gutachterausschüsse der Bundesländer.

Wer sitzt im GA?

Ein Gutachterausschuss setzt sich aus einem Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachtern zusammen. Alle Mitglieder müssen über Sachkunde und Erfahrung hinsichtlich der Grundstückswertermittlung verfügen. Sie agieren unabhängig, selbständig und sind nicht weisungsgebunden. Es darf kein Interessenskonflikt vorliegen, beispielsweise durch eine Tätigkeit in einer Grundstücksverwaltung. Die Aufgaben eines Gutachterausschusses sind gesetzlich geregelt (Baugesetzbuch – BauGB).