Glossar

Gebäudeklassen

Im Rahmen der Bauordnung beziehungsweise der Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer werden Gebäude je nach Art, Höhe und Fläche in Gebäudeklassen unterteilt. Die Gebäudeklassen definiert jede Landesbauordnung selbst. Bis auf wenige Ausnahmen orientieren sich die Länder an den in § 2 Musterbauordnung fünf definierten Gebäudeklassen:

  • Gebäudeklasse 1 gilt für freistehende Gebäude mit bis zu sieben Meter Höhe und einer Gesamtfläche von 400 Quadratmetern, die auf nicht mehr als zwei Geschosseinheiten verteilt sind. Ferner bezieht sich die Gebäudeklasse 1 auf freistehende land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude.
  • Gebäudeklasse 2 bezieht sich auf Gebäude mit bis zu 7 Meter Höhe und maximal 400 Quadratmetern auf maximal zwei Nutzungsflächen verteilt.
  • Gebäudeklasse 3 bezieht sich auf sonstige Gebäude mit einer Höhe von maximal 7 Metern.
  • Gebäudeklasse 4 umfasst Gebäude mit einer Höhe von bis zu 13 Metern, deren Nutzungseinheiten jeweils nicht größer als 400 Quadratmeter sein dürfen.
  • Gebäudeklasse 5 gilt für alle übrigen, nicht in Klasse 1 bis 4 definierten, Gebäude, beispielsweise unterirdische Gebäude.

Warum erfolgt die Einteilung in Gebäudeklassen?

Die Gebäudeklassen sind ein wesentlicher Bestandteil der Bauordnung, da sie beziehungsweise die geltenden Anforderungen an den Brandschutz und an die Feuerwiderstandsdauer der Bauteile berücksichtigt werden müssen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Einstufung ist, umso höher sind die Brandschutzanforderungen.