Glossar

Gartennutzung durch Mieter

Die Erlaubnis zur Gartennutzung durch (einen) Mieter ist in der Regel Bestandteil des Mietvertrags. Bei Mehrfamilienhäusern kann die Gartennutzung auch in der Hausordnung geregelt sein. Wird der Garten mitvermietet, dürfen die Mieter auch selbstständig Bepflanzungen vornehmen sowie Gegenstände aufstellen, die keine baulichen Maßnahmen erfordern (z.B. Schaukel, Sandkasten und Hundehütte), bei gemeinschaftlicher Gartennutzung müssen alle Mietparteien damit einverstanden sein. Bereits vom Vermieter gepflanzte Bäume und Sträucher dürfen dagegen nur mit Erlaubnis beseitigt werden. Grundsätzlich gilt: Bei Auszug muss (auf Wunsch) der ursprüngliche Zustand des Gartens wieder hergestellt werden. Wird nichts anderes vereinbart, müssen die Mieter auch einfache Gartenpflegearbeiten übernehmen, für die keine Fachkenntnisse nötig sind (Rasen mähen, Hecke schneiden, Gießen usw.). Der Vermieter wiederum muss dem Mieter alle Grundlagen zur Erfüllung der Pflichten ermöglichen (beispielsweise darf für die Bewässerung notwendiges Wasser nicht abgestellt werden).