Glossar

Garantierter Maximalpreisvertrag (GMP)

Ein garantierter Maximalpreisvertrag (Garantierter Maximalpreis – GMP) beschreibt im Bauvertragsrecht eine neue Vereinbarungsform, die insbesondere in Amerika angewandt wird. Am besten vergleichbar ist der garantierte Maximalpreisvertrag mit dem Pauschalpreismodell, allerdings mit einem zuvor festgelegten Höchstpreis. Dieser kann im Rahmen der Ausschreibung sowohl vom Auftraggeber als auch von den im Wettbewerb stehenden Bauunternehmen definiert werden. Liegen die tatsächlichen Kosten darunter, wird die Differenz zu einem zuvor definierten Schlüssel zwischen Auftraggeber und Bauunternehmer aufgeteilt.

Der Vorteil des GMP-Prinzips ist die frühzeitige, enge Zusammenarbeit zwischen dem Bauherrn und Bauunternehmen. Das Bauunternehmen bringt schon in der Planungsphase wichtiges Know-how ein, so dass das Bauvorhaben effizient geplant werden kann. In der Praxis ist der garantierte Maximalpreisvertrag jedoch weniger verbreitet, weil er ebenso fordert, dass das Bauunternehmen seine Kalkulationen weitestgehend offenlegt.