Mieter sind berechtigt, zum Schutz eines Haustieres wie einer Katze, ein Fangnetz am Balkon anzubringen. Insbesondere wenn das Netz keine Schäden an der Mietsache hinterlässt und keine auffällige Farbe hat, die die Außenansicht stört, müssen Vermieter dem zustimmen. Bei einer Eigentümergemeinschaft oder beim Anbringen eines Fangnetzes zwischen Etagen können allerdings Gegenforderungen stattgegeben werden.
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