Der 1999 in Kraft getretene Fallenstellerparagraf geht gegen die Investition in Immobilienfonds vor, bei denen die Verluste höher sind als die positiven Einkünfte. Die Anlage von finanziellen Mitteln in eine solche Immobilie waren bis 1999 von steuerlichem Vorteil, da Verluste und Einnahmen miteinander verrechnet wurden. Seit Einführung des Freistellerparagrafen werden Anlagen dieser Art zunächst von Finanzbeamten auf ein derartiges Vorhaben geprüft.
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