Glossar

Faktischer Wohnungseigentümer

Der faktische Wohnungseigentümer ist der Ersterwerber einer Wohnung und hat bereits einige Rechte und Pflichten der späteren Eigentümer, wie z.B. in der Eigentümerversammlung abzustimmen, Wohngeld zu zahlen, Beschlüsse anzufechten und bauliche Veränderungen zuzustimmen oder beseitigen zu lassen.