Hat ein Erblasser sowohl in der Schweiz und wie auch in Deutschland seinen Wohnsitz, kann es aufgrund des länderspezifisch unterschiedlich geregelten Erbrechtes zu unlösbaren Schwierigkeiten kommen. Diese faktische Nachlasskollision lässt sich durch vermeiden, dass bspw. testamentarisch oder über das sogenannte Nachlasszeugnis verfügt wird, nach welchem Landesrecht der Erbfall zu regeln ist (EU-ErbVO).
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