Fair Value bezeichnet im angelsächsischen Rechnungswesen den Preis eines Vermögenswertes, den Markteilnehmer in einem geordneten Geschäftsvorfall am Bemessungsstichtag zahlen würden. Das Pendant zum Fair Value stellt der „Value in use“ dar, der einer subjektiven Bewertung zugrunde liegt. Zur Ermittlung des Fair Value werden – hierarchisch in genannter Reihenfolge – Marktpreise, Vergleichswerte und Schätzwerte herangezogen.
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