Glossar

Fälligkeitsprinzip

Das Fälligkeitsprinzip dient der Transparenz von Geldflüssen eines Haushaltsjahres. Dabei werden die innerhalb eines Haushaltsjahres anfallenden Einnahmen und Ausgaben aufgelistet. Auf diese Weise können Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt klar abgegrenzt werden.

Haushalt meint hier ein in der Regel jährliches Planungswerk, welches sämtliche voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben einer Kommune innerhalb eines Haushaltsjahres umfasst. Verpflichtungsermächtigungen sind dahingehend Festlegungen eines Haushalts, durch welche die Verwaltung seitens des Rates zur Eingehung von Verpflichtungen ermächtigt wird. Jene Verpflichtungen führen wiederum zu Einnahmen und Ausgaben in zukünftigen Haushaltsjahren.