Glossar

Fälligkeitsdarlehen

Als Fälligkeitsdarlehen wird ein Bankkredit bezeichnet, der während der Laufzeit nicht getilgt wird. Lediglich die Zinsen werden in monatlichen Raten gezahlt. Die Tilgung des Fälligkeitsdarlehens erfolgt erst am Ende der Laufzeit. Als Synonym zum Fälligkeitsdarlehen wird auch die Bezeichnung „endfälliges Darlehen“ verwendet. Zur Absicherung für die Tilgung des Fälligkeitsdarlehens verlangt die Bank in der Regel einen Bausparvertrag, eine Kapitallebensversicherung oder eine andere Form der Geldanlage. Das Grundprinzip ähnelt damit dem Bankvorausdarlehen, das in Verbindung mit einem Bausparvertrag gewährt wird.

Wenngleich der Kreditnehmer beim Fälligkeitsdarlehen während der Laufzeit monatlich nur eine vergleichbar geringe Belastung tragen muss, ist diese Form des Bankdarlehens in der Praxis nicht weit verbreitet. Der große Nachteil von Fälligkeitsdarlehen ist die Restschuld, die aufgrund der fehlenden Tilgung über die gesamte Laufzeit hoch bleibt. Darauf werden die Zinsen berechnet, was wiederum zu hohen Zinskosten für das gesamte Darlehen führt. In der Regel beantragen Verbraucher Tilgungsdarlehen wie Annuitätendarlehen.