Beim Kauf von Immobilien wird im Kaufvertrag die Fälligkeit festgelegt, die den Zahlungszeitpunkt markiert. Der Zeitpunkt der Fälligkeit ist dann gegeben, wenn die Fälligkeitsvoraussetzungen (Tilgung eventueller Alt-/Grundschulden, Änderung im Grundbuch) erfüllt sind. Ist das Fälligkeitsdatum der Zahlung bei Kauf einer Immobilie erreicht, tritt die einmonatige Frist zur Zahlung der Grunderwerbssteuer in Kraft. Die Zahlung der Maklercourtage wird meist bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags fällig.
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