Glossar

Eigentümerwechsel

Ein Eigentümerwechsel kann durch Verkauf, Schenkung, Erbe oder Zwangsversteigerung erfolgen. Bei einem Eigentümerwechsel innerhalb einer Eigentümergemeinschaft erhält zwar der neue Eigentümer die Jahresabrechnungen, jedoch bleiben Verpflichtungen, die während der Eigentümerschaft des vorigen Eigentümers entstanden sind, auch nach dem Ausscheiden aus der Gemeinschaft bestehen (sofern nicht anders in der Eigentümerverordnung definiert).

Beispiel: Der ausgeschiedene Eigentümer hat seine Zahlungsverpflichtungen den Abrechnungen der Vorjahre oder nach dem Wirtschaftsplan nicht erfüllt. Dann kann die Gemeinschaft die Ansprüche gegen ihn nach seinem Ausscheiden dennoch geltend machen.