Die Eigentümerliste verzeichnet alle Eigentümer von Wohneinheiten innerhalb einer Wohneigentumsanlage. Die Anfertigung einer Eigentümerliste obliegt dem Verwalter der Anlage. Jeder Eigentümer hat Anspruch auf Eintragung in diese Liste. Verwendet werden ausschließlich die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer mit vollständigen Namen und Adressen. Die Eigentümerliste kann verwendet werden, um zu einer Eigentümerversammlung einzuladen.
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