Glossar

Eigennutzung

Die Eigennutzung bezeichnet die Nutzung einer Immobilie zu Wohnzwecken seitens des Eigentümers. Hierbei ist klar vom Eigenbedarf zu trennen. Vermieter, die ihrem Mieter aufgrund von Eigenbedarf kündigen, müssen die Eigennutzung beweisen.

Bis zum Jahr 2006 war die Eigennutzung der Immobilie noch die Voraussetzung dafür, dass Immobilieneigentümer die staatliche Eigenheimzulage erhielten. Diese Fördermöglichkeit wurde abgeschafft. Aber Bauherren und Immobilienkäufer, welche ein Objekt zur Eigennutzung bauen beziehungsweise kaufen, können aktuell bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Baufinanzierung oder ein zinsgünstiges Darlehen beantragen.